SAS Handgepäck: 55 × 40 × 23 cm

Zuletzt geprüft: 14.7.2026 IATA: SK ICAO: SAS

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Keine verbindliche Gepäckfreigabe: Tarif, Strecke, Flugzeug oder ausführende Airline können abweichen. Prüfe vor Buchung und Abflug die verlinkten Originalquellen.

Handgepäck fürs Gepäckfach

Je nach Tarif oder Buchungsoption

Maße H×B×T
Handgepäck fürs Gepäckfach: Maße H×B×T
EinheitHBT
cm554023
Gewicht
8 kg
  • Ein Gepäckfach-Stück darf bis 55 × 40 × 23 cm messen und bis 8 kg wiegen.
  • Ob es enthalten ist, hängt von Ticketart, Reiseziel und EuroBonus-Stufe ab; maßgeblich sind Buchung oder Meine Reisen.
  • Ein zu großes oder zu schweres Kabinenstück muss gegen Gebühr aufgegeben werden.
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Gib die fertigen Außenmaße des gepackten Gepäckstücks ein. Der Vergleich prüft nur Zahlen und ist keine Gepäckfreigabe; Bedingungen zu Tarif, Strecke, Flugzeug und ausführender Airline gelten weiterhin.

Maße deines Gepäckstücks
Gewicht deines Gepäckstücks

Quelle für diesen Abschnitt: Handgepäck

Persönlicher Gegenstand

Im Tarif enthalten

Maße H×B×T
Persönlicher Gegenstand: Maße H×B×T
EinheitHBT
cm403015

SAS beschreibt die Tasche unter dem Sitz als kleines Stück bis 40 × 30 × 15 cm, das unter dem Vordersitz verstaut wird. Auf der Handgepäckseite wird dafür kein eigenes Gewichtslimit veröffentlicht.

Quelle für diesen Abschnitt: Tasche unter dem Sitz

Aufgabegepäck

Gewicht (Standardlimit pro Stück)
23 kg
  • Economy Standard und Flex enthalten ein Stück bis 23 kg, Economy Light dagegen kein Aufgabegepäck.
  • Premium umfasst zwei Stücke bis je 23 kg und Business zwei Stücke bis je 32 kg.
  • Maßgeblich sind die Buchung und mögliche EuroBonus-Vorteile.

Quelle für diesen Abschnitt: Gepäck in regulären Tarifen

Übergewicht & Zusatzgepäck

  • Preise für Zusatzgepäck unterscheiden sich nach Strecke, Kaufzeitpunkt und Flughafen.
  • SAS veröffentlicht für ein zusätzliches 23-kg-Stück eine breite Preisspanne; Übergewicht, Übergröße und Sondergepäck können eigene Bedingungen auslösen.

Quelle für diesen Abschnitt: Zusatzgepäck

Flüssigkeiten im Handgepäck

Erlaubt

Flüssigkeiten in der Kabine sind auf Behälter bis 100 ml in einem wiederverschließbaren Ein-Liter-Beutel begrenzt. Benötigte Medikamente und Babynahrung können eigenen Kontrollbedingungen unterliegen.

Quelle für diesen Abschnitt: Flüssigkeiten im Handgepäck

Tiere

Tiertransport

Unterschiedlich

Ein kleiner Hund oder eine Katze über acht Wochen darf in einer zugelassenen weichen Box bis 40 × 25 × 23 cm und insgesamt 8 kg in der Kabine reisen; die Box zählt als Handgepäck und darf bis zu zwei gesunde Tiere derselben Art enthalten.

Weitere Details
  • Da der Platz begrenzt ist, muss die Beförderung bei der Buchung oder spätestens 24 Stunden vor Abflug angefragt werden.
  • Es gelten Kabinen-, Strecken-, Alters- und Zielbeschränkungen; andere geeignete Tiere reisen gegebenenfalls im Frachtraum oder als Fracht.

Quelle für diesen Abschnitt: Tiere in der Kabine

Sondergepäck

Sportausrüstung

Unterschiedlich

Golf-, Ski-, Snowboard- und Fahrradausrüstung zählt bei regelgerechter Verpackung jeweils als ein Aufgabegepäckstück bis 23 kg.

Weitere Details
  • Diese Gegenstände müssen bei der Buchung oder spätestens 24 Stunden vor Abflug unter „Meine Reisen“ hinzugefügt werden; die Inklusivleistung hängt von Ticket und Status ab, der Platz ist begrenzt.
  • Elektrofahrräder müssen als Fracht reisen, Tandemfahrräder werden nicht angenommen.

Quelle für diesen Abschnitt: Sportausrüstung

Musikinstrumente

Unterschiedlich

Jedes Instrument muss auch in der Kabine in einem stabilen Hartschalenkoffer verpackt sein.

Weitere Details
  • Ein kleines Instrument kann das Kabinenkontingent von 55 × 40 × 23 cm / 8 kg nutzen; ein Instrument zwischen 90 × 20 × 10 cm und 150 × 35 × 50 cm sowie bis 75 kg kann nach Absprache mit dem SAS-Kundenservice auf einem gebuchten Sitz reisen.
  • Aufgegebene Instrumente dürfen innerhalb des anwendbaren Kontingents oder als Zusatzgepäck bis 32 kg wiegen.

Quelle für diesen Abschnitt: Musikinstrumente

Medizinprodukte

Erlaubt

Ein Rollstuhl oder eine Mobilitätshilfe reist kostenlos; Hilfe sollte mindestens 48 Stunden vorher angefragt werden, und entnehmbare Lithiumakkus von Rollstühlen sind auf 300 Wh begrenzt.

Weitere Details
  • Eigene Sauerstoffflaschen oder ein zugelassener POC müssen mindestens 48 Stunden vorher mit MEDIF angemeldet werden: Flaschen sind auf 5 kg und 115 cm begrenzt, Flüssigsauerstoff ist verboten, und POC-Akkus müssen mindestens 150 % der Flugzeit abdecken.
  • CPAP- und Dialysegeräte reisen kostenlos; die MEDIF-Freigabe kann bis zu sieben Tage dauern.

Quelle für diesen Abschnitt: Gesundheit und medizinische Anforderungen

Für Charterflüge und von Partnern durchgeführte Abschnitte gelten eigene Regeln.

Verbotene Gegenstände in der Kabine

  • Explosivstoffe, Feuerwerk und pyrotechnische Gegenstände
  • Druckgase, oxidierende oder feste Gase außerhalb zulässiger Ausnahmen
  • Magnetische, radioaktive, giftige oder ätzende Stoffe
  • Elektroschockgeräte und andere Geräte zur Bewegungsunfähigkeit
  • Pfefferspray und andere Abwehrsprays
  • Powerbanks über 100 Wh
  • Batteriebetriebene Balance-Wheels und Hoverboards im Passagiergepäck
  • Dies ist eine Auswahl und nicht das vollständige SAS-Gefahrgutregelwerk.
  • Ersatzbatterien und höchstens zwei Powerbanks bis 100 Wh sind nur in der Kabine erlaubt, dürfen nicht ins Gepäckfach und Powerbanks dürfen an Bord weder benutzt noch geladen werden.
  • Für größere geeignete Lithium-Ionen-Ersatzakkus, Akkus von Mobilitätshilfen, medizinische Gegenstände, Munition und Sicherheitsausrüstung gelten eigene Genehmigungs- oder Verstauungsregeln.

Quelle für diesen Abschnitt: Beschränkte und verbotene Gegenstände

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